Unfallversicherung

 

 

 

 

Unfall: Ein unvermeidliches Ereignis, das aufgrund unveränderlicher Naturgesetze auftritt.

(Ambrose Bierce, 24. Juni 1842 – 1914, US-amerikanischer Schriftsteller und Journalist)

 

 

 

Was ist ein Unfall?

 

Im Versicherungsjargon spricht man auch von „PAUKE“: Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zur Gesundheitsschädigung führt. Die offizielle Definition für einen versicherten Unfall gemäß Ziffer 1.3 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUB) lautet:

„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

 

 

 

Jährliche Unfälle in Deutschland

 

In Deutschland passieren mehr als 9 Millionen Unfälle pro Jahr (Quelle: www.baua.de). Bleibt es dabei lediglich bei kleineren Verletzungen, sind diese schnell wieder vergessen. Aber wie sieht es aus, wenn ein schwerwiegender Unfall eine lebenslang bleibende körperliche Beeinträchtigung zur Folge hat und ein bisher regelmäßiges Einkommen dadurch dauerhaft entfällt?

Ihre persönliche finanzielle Existenz kann davon bedroht sein – und möglicherweise auch die Ihrer ganzen Familie. Vermögenswerte müssen verbraucht werden und das kann sogar Ihre Immobilie betreffen.

 

Quelle: www.verbraucherforum-info.de

 

 

 

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

 

Diese reichen nicht aus, um Ihre finanzielle Zukunft im Invaliditätsfall langfristig zu sichern. Bestimmte Personengruppen, darunter Hausfrauen und Selbstständige, fallen grundsätzlich nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz, ebenso Kinder, die weder zu Hause noch beim Spielen versichert sind. Zudem ist der gesamte private Lebensbereich aus dem gesetzlichen Leistungsumfang ausgeschlossen sowie Unfälle im Ausland. Deshalb sollte sich jeder, ob jung oder alt, gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern – mit einer hochwertigen privaten Unfallversicherung.

 

 

 

Private Unfallversicherung

 

Unter einer privaten Unfallversicherung wird eine Absicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten (medizinischer Notfall) als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge verstanden. Sie deckt eigene Schäden oder die gesundheitlichen Beeinträchtigungen mitversicherter Personen ab, ungeachtet einer Schuldfrage.

 

 

Die private Unfallversicherung unterscheidet zwischen zwei Gefahrengruppen

 

In der Gefahrengruppe A werden die Risiken mit einem geringen Unfallrisiko erfasst. Das sind Personen mit kaufmännischer oder verwaltender Tätigkeit. Frauen werden bei den meisten Gesellschaften dieser Gefahrengruppe zugeordnet.

In der Gefahrengruppe B werden Personen, die körperliche oder handwerkliche Arbeiten verrichten, zusammengefasst.

 

 

Leistungskatalog

 

 

Grundsumme

 

Jede Unfallversicherung leistet hinsichtlich der Grundsumme immer erst dann, wenn eine dauerhafte Invalidität von mindestens 20 % vorliegt. Daher ist es wichtig, so genannte Top-Tarife abzuschließen, damit die Gliedertaxe (Jeder Körperteil ist für den Invaliditätsfall mit einem bestimmten Prozentsatz versehen) so hoch wie möglich festgesetzt ist. Finger und Zehen beispielsweise haben grundsätzlich sehr niedrige Prozentzahlen.

 

Zudem weisen TOP-Tarife auch einen wesentlich umfangreicheren Leistungskatalog auf als Basis- bzw. Standard-Tarife.

 

Im Leistungsfall müssen von dieser Summe gegebenenfalls für eine Zeit der Lebensunterhalt bestritten, eventuelle Kredite abgelöst und Umbaumaßnahmen finanziert werden.

 

 

Progressionsstufe

 

Die Progressionsstufe gibt an, welcher Prozentsatz von der Grundsumme bei 100 iger Invalidität gezahlt wird. Von 20 bis 100 % Invalidität erfolgt eine zunehmende Progression der Grundsumme.

 

Beispiele für eine Grundsumme von 100.000 € mit 500 % Progression:

Bei 100 % Invalidität = 500.000 € Leistung

Bei 50 % Invalidität = z. B. 200.000 € Leistung

Bei 30 % Invalidität = z. B. 90.000 € Leistung

 

 

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

 

Hier werden meist völlig überteuerte Unfallversicherungen an einen schlecht verzinsten Sparvorgang gekoppelt. Eine Versicherung für Risiken einerseits und Verträge, mit denen jemand Geld ansparen will andererseits, sollten immer voneinander getrennt abgeschlossen werden.

 

 

Zusatzleistungen

 

Ganz besonders auf diesem Gebiet unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Versicherungsgesellschaften erheblich.

 

  • Bewusstseinsstörung
  • Infektionen
  • Psychische Folgen
  • Kraftanstrengungen (wie etwa Eigenbewegungen oder Bauch- und Unterleibsbrüche)
  • Alkoholklausel
  • Innere Organe
  • Mitwirkungsanteil
  • Beitragsfreie Bausteine (Soforthilfe, bauliche Anpassungen, kosmetische Operationen, psychologische Betreuung, Organisatorische und vorsorgliche Leistungen, Obliegenheitsverletzungen, um nur einige zu nennen)

 

 

Sinnvoll oder überflüssig?

 

Todesfallsumme

Oft ist automatisch eine Absicherung des Todesfallrisikos eingeschlossen. Diese wird nur gezahlt, wenn der Tod durch einen Unfall eintritt (statisch gesehen rund 4 % - Quelle: Statistisches Bundesamt) Wer beispielsweise zur Absicherung von Angehörigen eine Vorsorge für den Todesfall wünscht, sollte besser eine Risikolebensversicherung abschließen, da diese auch leistet, wenn der Tod durch Krankheit eintritt und Versicherungssumme sowie Laufzeit individuell passend gewählt werden können.

 

Unfall-Rente

Es besteht die Möglichkeit, eine Unfall-Rente zu vereinbaren. Diese Variante ist jedoch weniger empfehlenswert, da die Rentenzahlung häufig erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent einsetzt und außerdem sehr teuer ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist besser geeignet, da diese ebenfalls bei Krankheit zahlt und der Versicherungsschutz entsprechend der persönlichen Anforderungen zusammengestellt werden kann.

 

Weitere Leistungen

Diese können je nach Tarif vereinbart werden. Dazu zählen beispielsweise ein Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld mit und ohne Genesungsgeld sowie Übergangsleistungen. Dieser Zusatzschutz ist entweder überflüssig oder durch andere Verträge besser abzudecken. Sie können etwa einen Verdienstausfall über eine private Krankentagegeldversicherung besser absichern. Dann erhalten Sie Leistungen nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei einer Krankheit.

 

 

In welcher Höhe sollte eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden?

 

Eine gängige Faustformel für die Ermittlung einer ausreichenden Invaliditätsgrundsumme orientiert sich bei Berufstätigen nach Alter und Einkommen:


  • 30 Jahre = sechsfaches Bruttojahreseinkommen
  • 40 Jahre = fünffaches Bruttojahreseinkommen
  • 50 Jahre = vierfaches Bruttojahreseinkommen

 





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