Bestattungsverfügung



 



Auch die eigene Bestattung kann zu Lebzeiten mit einer sogenannten Bestattungsverfügung disponiert werden, die entweder in ein Testament integriert oder separat angefertigt werden kann. Diese Anordnung kann frei von Formvorschriften erstellt, jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Handelt es sich um ein gedrucktes Schriftstück, empfiehlt es sich, dieses von einem Zeugen gegenzeichnen zu lassen, damit es Beweiskraft erhält und ein eventueller Streit vermieden wird.

 

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