Testament






Das Testament enthält die letztwillige schriftliche Erklärung, in der jemand die Verteilung seines Vermögens in der Gesamtheit nach seinem Tode bestimmt. Sie ist eine einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers.

 

Ein Erbe erhält alle Vermögenswerte, übernimmt aber auch alle Schulden bzw. finanziellen Verpflichtungen.

 

In Deutschland regelt das Erbrecht beispielsweise Inhalt, Widerruf, Auslegung oder Anfechtung des Testaments.

 

Ein Testament kann notariell oder handschriftlich angefertigt werden, als einzelnes oder als Ehegatten- bzw. gemeinschaftliches Dokument.

 

Alle Regelungen, die ein Testament beinhaltet, können in Deutschland auch in einem Erbvertrag geregelt werden. Dieser muss stets von einem Notar beurkundet werden und wird immer amtlich (von einem Notar oder dem Nachlassgericht) verwahrt. Der Unterschied zu einem Testament besteht darin, dass die bedachte Person eine rechtlich verbindliche Zusage besitzt, während ein Testament widerrufen werden kann.

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