Betreuungsverfügung



 



Sie informieren das Betreuungsgericht schriftlich über eine Person Ihrer Wahl, die sich um die Umsetzung Ihrer Anweisungen kümmern soll, wenn Sie selbst es nicht mehr können. Wichtiger Unterschied: Ein Bevollmächtigter kann eigenständig handeln, ein Betreuer unterliegt der Kontrolle des Betreuungsgerichtes. Wenn Sie selbst keinen Bevollmächtigten oder Betreuer bestimmt haben, ernennt das Gericht einen Betreuer.

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