Organ- / Gewebespende



 



Gespendete Organe bzw. Gewebe ersetzen kranke, fehlerhaft oder gar nicht funktionierende Organe (z. B. Niere) oder Gewebe (z. B. Augenhornhaut). In Deutschland stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu dieser Angelegenheit detaillierte Informationen bereit.

 

In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet, eine Organentnahme ist nur zulässig, wenn eine Zustimmung vorliegt.

 

Bei der (erweiterten) Zustimmungslösung können nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Liegt keine Zustimmung vor, dürfen keine Organe oder Gewebe entnommen werden. Bei der erweiterten Zustimmungslösung müssen die Angehörigen stellvertretend für die verstorbene Person entscheiden, falls diese zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen und dokumentiert hat. Die erweiterte Zustimmungslösung gilt zum Beispiel in Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Litauen, Rumänien und der Schweiz.

 

Es gibt jedoch auch Länder, in denen die Widerspruchslösung gilt. Das heißt, hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden. Die Widerspruchslösung gilt in Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, der Türkei, Ungarn und Zypern.

 

Im Ausland gilt grundsätzlich die Regelung des jeweiligen Landes. Wenn es jemandem wichtig ist, dass im Falle seines Todes im Ausland sofort klar erkennbar ist, ob eine Organ- bzw. Gewebespende gestattet ist oder dieser widersprochen wird, empfiehlt es sich, einen Organspendeausweis und/oder wenn gewünscht eine entsprechende Widerspruchserklärung in der Amtssprache des Aufenthalts-Landes mit sich zu führen.

 

In Deutschland bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kostenlose Ausweise für Organspenden in analoger und digitaler Form an.

 

Bei gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsunternehmen sind die Dokumente ebenfalls verfügbar. Auch in vielen Apotheken und Arztpraxen sind die Organspenden-Ausweise kostenlos erhältlich.


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