Legat
Das Vermächtnis, auch Legat genannt, bildet eine Möglichkeit, entweder innerhalb eines Testaments oder grundsätzlich einzelne oder alle Vermögenswerte zuzuwenden. Dabei kann es um Erinnerungsstücke gehen, deren materieller Wert gering ist, aber auch um Immobilien und andere wertvolle Sach- und Geldwerte. Der Vermächtnisnehmer ist NICHT automatisch Erbe und somit frei von der Haftung für die Schulden sowie finanziellen Verpflichtungen des Erblassers.
Die gesetzliche Grundlage für das Vermächtnis / Legat findet sich in Deutschland im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Der Vermächtnisnehmer erwirbt den betreffenden Gegenstand nicht unmittelbar mit dem Tod des Erblassers. Er erlangt lediglich einen Anspruch gegen den/die mit dem Vermächtnis belasteten Erben und muss dieses Recht einfordern.
Das Vermächtnis bzw. Legat ist in der Regel Teil eines Testaments. Der Wortlaut bzw. die Formulierung des Textes ist von entscheidender Bedeutung, um jeden Rechtsstreit zu vermeiden. Am sichersten wird das Verfassen des Vermächtnis-/Legats-Textes einem versierten Notar oder Fachanwalt für Erbrecht übertragen.