Tierhalterhaftpflichtversicherung
Da tritt kein anderer für ihn ein, auf sich selbst steht er da ganz allein.
(Friedrich von Schiller, 10. November 1759 - 9. Mai 1805, deutscher Dichter)
Als Tierhalter haften Sie in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht – selbst dann, wenn Sie persönlich keinerlei Schuld tragen. Dieser Sachverhalt ist in § 833 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt.
Obwohl Ihr Hund oder Ihr Pferd sehr gut erzogen ist, sind Schäden unvermeidbar. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung tritt dann für Sie ein, schützt Sie vor dem finanziellen Risiko, übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung. Schäden durch kleinere Haustiere (wie Vögel, Hamster, Katzen) werden über eine private Haftpflichtversicherung abgewickelt.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet bei
In der Regel ist in den Verträgen eine sogenannte Forderungsausfalldeckung enthalten. Das bedeutet: Erleiden Sie durch das Tier eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Halter des verursachenden Tieres wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommt Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihre Ansprüche auf.
Eine grundsätzliche Versicherungspflicht besteht nicht. Pferdebesitzer beispielsweise sind in Deutschland bislang nicht verpflichtet, eine Pferdehaftpflichtversicherung zu haben.
Anders sieht es für Hundebesitzer aus. In folgenden sechs Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung bereits gesetzlich vorgeschrieben:
Damit im Schadensfall jegliche finanzielle Belastung vermieden wird, empfiehlt es sich, auch in den übrigen Bundesländern, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung zu besitzen, denn selbst Immobilienvermögen kann bei Personen- oder Umweltschäden schnell verbraucht sein.
Die Empfehlung sich vor Schadenersatzansprüchen durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzusichern, gilt gleichfalls für Pferdebesitzer. Versichert sind auch Miteigentümer, Mithalter, Hüter, Reiter oder Reitbeteiligte.
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