Sterbegeldversicherung

 

 

 


Sterben heißt dorthin gehen, woher wir gekommen sind.

(Leo Tolstoi, eigentlich Lew Nikolajewitsch Graf Tolstoi, 9. September 1828 - 20. November 1910, russischer Schriftsteller)

 

 


Mit diesem beruhigenden Wissen, kann ein Mensch das Leben genießen und rechtzeitig alles das regeln, was mit dem Sterben sowie dem Tod zusammenhängt und dieser Person wichtig ist.

 

Einen Baustein jener Vorsorgemaßnahmen und damit ebenfalls der Immobiliensicherung bildet die sogenannte Sterbegeld- auch Bestattungsversicherung genannt.

 

Wer sich bereits zu Lebzeiten um seine Beisetzung kümmert, besitzt ein hohes Maß an Verantwortung. Seit dem 1. Januar 2004 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung kein Sterbegeld für Hinterbliebene mehr. Das bedeutet, dass sämtliche anfallende Kosten, wie etwa Trauerfeier, Sarg, Grabstein, vollständig aus eigener Tasche finanziert werden müssen, und zwar aus der Tasche des / der Angehörigen oder Erben.

 

Ein Begräbnis kostet in Deutschland je nach Region sowie individueller Gestaltung zwischen 5.000 € und 12.000 €, die leicht zu einem geldlichen Problem werden können. Wie schlimm, wenn eine würdevolle Bestattung an finanziellen Engpässen scheitert und die Wünsche des Verstorbenen oder des / der Hinterbliebenen unberücksichtigt bleiben müssen.

 

Eine Sterbeversicherung ist dann eine gute Wahl und sinnvoll, wenn

  • Sie Ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch entlasten wollen.
  • Sie den Rahmen und den Ablauf Ihrer Beisetzung selbst festlegen möchten.
  • Sie die Gewissheit haben möchten, dass für ein Begräbnis nach Ihren Wünschen genügend Geld vorhanden ist.
  • Sie professionelle Unterstützung bei der Planung Ihrer Bestattung sowie in Nachlass- und Testamentsfragen wünschen.

 

Weitere Vorteile:

  • Garantierte Beitragshöhe
  • Schnelle, steuerfreie Auszahlung an die Hinterbliebenen
  • Ohne Gesundheitsfragen

 

Die maximal versicherbare Summe beläuft sich gewöhnlich auf 20.000 €.

 

Die Wartezeit beträgt bei den meisten Versicherern zwischen 6 und 36 Monaten, je nach Zahlweise, entfällt jedoch bei Tod durch Unfall. Tritt der Tod während der vertraglich vereinbarten Karenzzeit ein, werden nur die eingezahlten Beiträge erstattet. Ausnahme: Tod durch Unfall = volle Versicherungsleistung wird ausgezahlt.

 





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