Schenkung






Bei einer Schenkung handelt es sich um eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen eine andere Person bereichert und sich beide Seiten darüber einig sind, dass diese Gabe unentgeltlich geschieht (§ 516 Abs. 1 BGB).

 

Der Vermögenszuwachs des Beschenkten unterliegt der Schenkungsteuer, sobald die Summe der Schenkungen zwischen diesen Personen in den letzten zehn Jahren den Freibetrag überschreitet. Die Schenkungsteuer wird nach den gleichen Bestimmungen wie die Erbschaftsteuer erhoben, dem Erbschaft- und Schenkungsteuer-Gesetz.

 

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