Pflegerentenversicherung

 

 

 

 

Kein noch so genialer Arzt kann seine Patienten heilen, wenn die treue Pflegerin fehlt.

(Gertrud von le Fort, 11. Oktober 1876 - 1. November 1971, deutsche Schriftstellerin)

 

 

 

Und damit diese treue Pflegerin auch bezahlt und Ihre Immobilie gesichert werden kann, heißt es, entsprechend vorzusorgen.

 

Das kann beispielsweise ebenfalls über eine sogenannte Pflegerentenversicherung geschehen, welche die gesetzliche Grundversorgung (= Pflegepflichtversicherung – s. den Menüpunkt „Pflege“) ergänzt bzw. aufstockt.

 

Die Beitragszahlung kann sowohl laufend als auch gegen eine einmalige Geldsumme erfolgen – einige Versicherer bieten die Möglichkeit der Kapitalentnahme während der Vertragslaufzeit an. Im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung bleiben die Prämien während der gesamten Laufzeit konstant, da sie nach Art der Lebensversicherung berechnet werden.

 

Wer die monatlichen Beiträge z.B. aufgrund unerwarteter finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr bezahlen kann, hat die Möglichkeit, die Versicherung temporär beitragsfrei zu stellen (dadurch reduzieren sich dann die zu erwartenden Leistungen).

 

Bei Kündigung wird ein Teil der eingezahlten Prämien (der sogenannte Rückkaufswert) ausgezahlt.

 

Die Pflegerentenversicherung ist teurer als die Pflegetagegeldversicherung, dafür gibt es einen Rückkaufswert, wenn die Versicherung zu Lebzeiten aufgelöst wird oder im Todesfall eine Kapitalleistung an die Hinterbliebenen, vorausgesetzt, dass der Pflegefall ausgeblieben ist.

 

Die Pflegerentenversicherung kann auch mit einer Pflegetagegeldversicherung kombiniert werden. Die günstigste Variante oder Kombination hängt von der individuellen Situation der Kunden ab und kann nur durch ein Beratungsgespräch ermittelt werden.


 




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