Berufsunfähigkeitsversicherung

 

 


 

Des Menschen Leib ist schwächer als sein Geist.

(Franz Grillparzer, 15. Januar 1791 - 21. Januar 1872, österreichischer Schriftsteller)


 


Viele Menschen haben einen starken Geist, der sie alles erreichen lässt, was sie wollen. Doch was geschieht, wenn Ihr Körper ernsthaft, lange oder gar dauerhaft erkrankt und Ihnen damit einen Strich durch alle Ihre Planungen macht? Dann kann es geschehen, dass Sie beispielsweise Ihre Immobilie verkaufen und Ihren Lebensstandard stark einschränken müssen, Ihre finanziellen Wünsche und Träume unerfüllt bleiben.

 

Doch dieser schlimmste Fall lässt sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verhindern. Sie ist heutzutage eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und sichert Ihren Lebensunterhalt, wenn Sie Ihren ausgeübten Beruf (üblicherweise zu 50 %, aber auch andere Modelle sind verfügbar) nicht mehr ausüben können. Es wird ein von Ihnen gewählter monatlicher Betrag bis zum von Ihnen ausgesuchten Endalter gezahlt, maximal bis zum 67. Lebensjahr (= gesetzlicher Rentenbeginn). Außerdem zahlt sie bei Erwerbsunfähigkeit (gesetzliche Definition = weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können).

 


 

Ursachen für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit




Wie hoch ist das Risiko berufsunfähig zu werden?

 

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit dürfte höher sein als die meisten Berufstätigen erwarten. Die Wahrscheinlichkeit, bis zur Rente berufsunfähig zu werden liegt je nach Altersgruppe und Geschlecht zwischen 29 und 43 Prozent. Nach Angaben der deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Aktuarvereinigung wird durchschnittlich jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig. Wem das zu hoch erscheint, findet nachfolgend ein ausführliches Untersuchungsergebnis der Deutschen Akturarvereinigung (Pdf-Datei zur Anzeige in einem neuen Browserfenster).




Gesetzliche Absicherung

 

Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, erhalten vom Rentenversicherungsträger keine Berufsunfähigkeitsrente. Es besteht nur ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (Volle Erwerbsminderungsrente = ca. 34 % / Halbe Erwerbsminderungsrente = ca. 17 % vom Bruttogehalt. Voraussetzung: Es müssen mindestens 60 Monate vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit) und grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt haben.

 

 


Beitragsberechnung in einer Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Generelle Empfehlung: 75 % bis 80 % des Nettoeinkommens sollten bis zum Renteneintritt versichert sein.

 

Der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach Ihrem ausgeübten Beruf, der Höhe der versicherten Rente, Ihrem Eintrittsalter, dem gewünschten Endalter und nach Ihrem Gesundheitszustand.

 

Das bedeutet, je jünger und gesünder jemand beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto geringer sind die zu zahlenden Prämien.

 

 


Klauseln

 

Eine hochwertige Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, sobald Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 % für eine Dauer von 6 Monaten (Prognosezeitraum) nicht mehr ausüben können.

 

Ebenfalls sollte auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet werden. Hier kann Sie der Versicherer auf eine Tätigkeit verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten, wenn diese Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Es kommt im Unterschied zur konkreten Verweisung also nicht darauf an, ob Sie diese Tätigkeit tatsächlich ausüben, sondern nur darauf, ob Sie in der Lage wären, dies tatsächlich zu tun. Die Möglichkeit der abstrakten Verweisung sollte in Ihrem Vertrag aus diesem Grund ausgeschlossen sein.

 

Gerade Berufseinsteiger sollten auf die Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung achten. Hier haben Sie die Möglichkeit unter gewissen Voraussetzungen, Ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

 

 


Wählbare Zusatzoptionen

 

 

Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel)

 

Sie können bei vielen Versicherern die zusätzliche Option „Arbeitsunfähigkeitsklausel“ einschließen. Dann leistest die Berufsunfähigkeitsversicherung auch schon bei einer Arbeitsunfähigkeit (länger als 6 Monate) und nicht erst bei Berufsunfähigkeit. Der Unterschied liegt in der Definition der beiden Begriffe. Arbeitsunfähig sind sie, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend Ihrer Arbeitstätigkeit nicht mehr nachgehen können (krankgeschrieben vom Arzt). Dieser Zustand ist vorübergehend. Sie werden behandelt und therapiert und können dann wieder arbeiten.

 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne diesen Zusatzbaustein würde im Fall einer längeren Krankheit noch nicht zahlen.

 

 

Beitragsdynamik

 

Sie können zum Ausgleich von Inflation und Einkommenssteigerungen eine Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren. Damit steigert sich die Rente und auch die Leistung vor Eintritt des Leistungsfalls. Sie können jedes Jahr entscheiden, ob Sie eine dynamische Anpassung vornehmen wollen, oder nicht. Es findet hierbei keine Risikoprüfung statt.

 

 

Leistungsfalldynamik

 

Damit können Sie festlegen, ob sich die Rente im Leistungsfall (Sie sind schon berufsunfähig) jährlich um einen festgelegten Prozentsatz erhöhen soll. Dies dient dem Inflationsausgleich. Sollten Sie früh berufsunfähig werden und lange bleiben, dann entwertet sich Ihre Rente durch die Inflation im Laufe der Zeit. Für diese Option wird ein Beitragszuschlag erhoben.

 

 

 

Diverse Varianten bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

 

 

Reine Risikoversicherung

 

Wird die versicherte Person während der Laufzeit nicht berufsunfähig, werden die gezahlten Prämien nicht erstattet.

 

 

Mit garantierter Beitragsrückgewähr

 

Wird die versicherte Person während der Laufzeit nicht berufsunfähig, werden die eingezahlten Beiträge zuzüglich der Überschüsse vergütet.

Tritt während der Vertragslaufzeit die Berufsunfähigkeit ein, verfällt der Anspruch auf Erstattung der gezahlten Prämien!

 

 

Beitragsrückgewähr auf Fondsbasis

 

Der Beitrag teilt sich in den Risikoanteil für die Berufsunfähigkeitsversicherung und einen Sparanteil auf, welcher in Fonds angelegt wird. Ob bzw. welcher Betrag am Ende der Laufzeit zur Verfügung steht, richtet sich nach der Fondsentwicklung, die nicht garantiert wird. Daher kann der Fall eintreten, dass bei Vertragsablauf kein Kapital zur Verfügung steht.

 

 

Kapitalauszahlung über eine verknüpfte Rentenversicherung

 

Bei dieser Variante wird zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rentenversicherung mit geringem Sparanteil in eine klassische Rentenversicherung mit garantierter Kapitalauszahlung abge­schlossen. Die eigentliche Berufsunfähigkeitsversicherung enthält keine Kapitalauszahlung, nur die integrierte Rentenversicherung. Würde der Beitrag für die Rentenversicherung herausgerechnet, entspricht die Vertragsart der oben genannten reinen Risikoversicherung.

 

 

Einsteiger- Starter-Tarife

 

Zahlreiche Versicherer bieten sogenannte Einsteigertarife bzw. Startertarife an, um so auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute mit kleinem Budget, wie z.B. Studenten oder Auszubildende, zu ermöglichen.

 

Diese Tarife zeichnen sich in erster Linie durch niedrige Beiträge in der Startphase und steigende Beiträge im Laufe der Vertragsdauer aus. Versicherte können so bereits in jungen Jahren in den Genuss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommen. Es muss ihnen jedoch bewusst sein, dass diese Art der Berufsunfähigkeitsversicherung um einiges teurer ist, als ein reiner Risikotarif.

 

 

 

Besteuerung staatlicher Erwerbsminderungs- und privater Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsrenten

 

 

Die staatliche Erwerbsminderungsrente unterliegt der vollen Steuerpflicht mit dem persönlichen Steuersatz.

 

Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten, die aus privat abgeschlossenen Versicherungsverträgen stammen, werden dagegen mit dem deutlich günstigeren Ertragsanteilssatz besteuert. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem Lebensalter, in welchem die Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit eintritt.

 

 

Berechnungsbeispiel (anhand von geschätzten Werten – Stand 07/2021)

 

Grundlagen: Erwerbsminderungsrente = 1.533 € / Eintritt mit dem 48. Lebensjahr

 

Staatliche Erwerbsminderungsrente:

1.533 € / 20 % persönlicher Steuersatz = 306 € Steuer = 1.227 € Netto-Rente

 

Private Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente:

1.533 € / 32 % Ertragsanteil = 32 % von 1.533 € = 490 € - davon 20 % persönlicher Steuersatz
= 98 € Steuer =
1.435 € Netto-Rente

 

 

 

 

 

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