Krankentagegeldversicherung
Es gibt tausend Krankheiten, aber nur eine Gesundheit.
(Carl Ludwig Börne, 6. Mai 1786 - 12. Februar 1837, deutscher Schriftsteller, Journalist, Literatur- und Theaterkritiker)
Viele Krankheiten beeinträchtigen Ihre Gesundheit glücklicherweise nur für einen begrenzten Zeitraum und anschließend sind Sie wieder ohne körperliche Beeinträchtigungen geheilt und arbeitsfähig. Doch der Heilungsprozess kann lange dauern und somit durchaus ein finanzielles Problem verursachen, insbesondere, wenn Heilbehandlungen oder Hilfsmittel gewünscht sind, die weder von einer gesetzlichen noch einer privaten Krankenversicherung bezahlt werden.
Angestellte haben in der Regel 42 Tage lang Anspruch auf die so genannte Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, anschließend als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse auf Krankengeld. Dieses Krankengeld ist allerdings geringer als Ihr bisheriges Nettoeinkommen und in der Höhe auf die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung (2021 = 4.837,50 € monatlich) begrenzt. Dadurch kommt es zu Einkommenseinbußen, wenn Sie keine Krankentagegeldversicherung bei einer privaten Krankenkasse besitzen.
Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung
Anspruch = das niedrigere Ergebnis von 70 % des Bruttoeinkommens oder 90 % des Nettoeinkommens (§47 SGB V)
Einkommen, das maximal berücksichtigt wird = Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (2021 = 4.837,50 € monatlich)
Die errechnete Summe reduziert sich noch um die Hälfte der Sozialversicherungsabgaben, welche die kranke Person selbst tragen muss (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung).
Krankengeld wird nach § 48 SGB V grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung geleistet, allerdings wegen derselben Krankheit längstens für 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren. Die Dauer verkürzt sich um die Tage, an denen die Berechtigung auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gegeben war. Arbeitnehmer erhalten somit in der Regel während der ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber und anschließend 72 Wochen Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Nach dieser Zeit wird geprüft, ob ein Anrecht auf Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) besteht.
Vor allem Bezieher hoher Einkommen, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, haben eine erhebliche Deckungslücke, die durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden kann.
Aber auch allen übrigen, gesetzlich Krankenversicherten wird empfohlen, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
Als Angehöriger einer privaten Krankenversicherung (Vollversicherung) sollte ein Krankentagegeld in den Vertrag eingeschlossen werden. Die Höhe sollte so gewählt werden, dass Ihr bisheriges Nettoeinkommen zuzüglich der Beiträge für die private Krankenversicherung sowie die eventuell anfallenden Beiträge zur Sozialversicherung abgedeckt sind.
Die private Krankentagegeld-Zusatzversicherung
Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine Einkommensabsicherung für Erwerbstätige. Arbeitnehmer und Selbstständige sichern damit bei längerer dauernder Krankheit Ihre Existenz bzw. Ihren gewohnten Lebensstandard.
Ihr versichertes Krankentagegeld wird so lange gezahlt, bis Sie wieder arbeiten können oder eine Berufsunfähigkeit eintritt. Es gibt keine Leistungshöchstdauer im Krankheitsfall.
Das Krankentagegeld bleibt steuerfrei.
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